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Erziehungsbeistandschaft nach SGB VIII

Unsere Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Sie arbeiten eng mit den Eltern zusammen und helfen bei der Bewältigung von schulischen und sozialen Herausforderungen.

Erziehungsbeistandschaft nach SGB VIII

Kernpunkte des Erziehungsbeistands

Wir haben Ihnen das Wichtigste in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.

Individuelle Unterstützung

Zielgerichtete Hilfe, die auf die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen des jungen Menschen abgestimmt ist.

Regelmäßige Gespräche

Klare Zielsetzung und regelmäßige Überprüfung der Fortschritte durch Gespräche mit dem Jugendamt und unserer Fachkraft.

Engagierte Fachkräfte

Erfahrene Mitarbeiter von der VitaHILFE, die kontinuierlich an der Seite des jungen Menschen stehen.

Transparente Abschlussphase

Dokumentation der Ergebnisse und Durchführung eines Abschlussgesprächs zur Evaluierung und Beendigung der Unterstützung.

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Was ist ein Erziehungsbeistand?

Der Erziehungsbeistand gemäß § 30 SGB VIII ist eine Hilfsform, die Kindern und Jugendlichen Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen bietet. Ziel ist es, ihnen eine umfassende Begleitung zu gewährleisten, die ihre Entwicklung fördert und sie in ihrer Alltagsbewältigung stärkt. Der Erziehungsbeistand richtet sich an junge Menschen, die aufgrund persönlicher oder familiärer Probleme Unterstützung benötigen, um ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu verbessern und ihren Alltag besser zu bewältigen.

Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung des Erziehungsbeistands?

  • Aufnahme: Das Jugendamt übermittelt uns eine anonymisierte Fallvorlage, die alle notwendigen Informationen über die aktuelle Situation des jungen Menschen enthält. Wir prüfen die Anfrage und unsere Verfügbarkeit und reagieren mit einem Vorschlag für eine geeignete Fachkraft sowie einem möglichen Starttermin.
  • Hilfeplanung: Nach der Genehmigung durch das Jugendamt führen wir ein Aufnahmegespräch durch, das gleichzeitig als erstes Hilfeplangespräch dient. In diesem Gespräch werden die spezifischen Unterstützungsziele von der fallführenden Fachkraft des Jugendamts vorgestellt und besprochen. Diese Ziele werden regelmäßig mindestens einmal jährlich in weiteren Hilfeplangesprächen überprüft und angepasst. Unsere Berichte über den Fortschritt werden dem Jugendamt vor den geplanten Gesprächen zur Verfügung gestellt.
  • Durchführung: Die vereinbarte Unterstützung wird durch unsere Fachkräfte erbracht. Dabei legen wir großen Wert auf kontinuierliche Dokumentation der Fortschritte und enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, besonders bei auftretenden Problemen oder Krisen.
  • Beendigung: Die Beendigung des Erziehungsbeistands erfolgt formal durch das Jugendamt, entsprechend dem Hilfeplan. Vor Abschluss der Hilfe führen wir ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten und erstellen einen Abschlussbericht, der dem Jugendamt rechtzeitig übermittelt wird. Bei unplanmäßigen Beendigungen wird ebenfalls ein Abschlussgespräch angestrebt, und das Jugendamt wird frühzeitig informiert.

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