Wo Freizeit Freude macht

Freizeitassistenz bei VitaHILFE

Wir bieten Freizeitassistenz, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Teilnahme an Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Unsere Assistenten unterstützen bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten und fördern die soziale Teilhabe.

Freizeitassistenz bei VitaHILFE

Kernpunkte der Freizeitassistenz

Wir haben Ihnen den Prozess des Antrages in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.

1. Antrag stellen

Formlosen Antrag über unsere Homepage einreichen

2. Kostenzusage einholen

Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Ämter abwarten

3. Bewilligte Stunden abstimmen

Abgestimmte Stunden und Details mit uns klären

4. Los geht's

Start der Freizeitassistenz und Beginn der Aktivitäten

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Was ist Freizeitassistenz?

Die Freizeitassistenz bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, um ihnen eine sinnvolle und bereichernde Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Diese Leistung zielt darauf ab, die Lebensqualität der Klienten zu verbessern, indem sie an individuell zugeschnittenen Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Dies umfasst sowohl die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten als auch die Begleitung zu sozialen und gemeinschaftlichen Ereignissen.

Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz?

Anspruch auf Freizeitassistenz haben Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die Unterstützung benötigen, um an Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Dazu gehören Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Die genaue Anspruchsberechtigung kann je nach individueller Situation und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren.

Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung der Freizeitassistenz?

  • Antragstellung: Der erste Schritt zur Beantragung der Freizeitassistenz ist die Einreichung eines formlosen Antrags. Eltern können diesen Antrag direkt über unsere Homepage stellen. Der Antrag bietet einen Überblick über die benötigte Unterstützung und die spezifischen Bedürfnisse des Klienten.
  • Bedarfsermittlung: Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bedarfsermittlung durch die Kostenträger, also die zuständigen Ämter. Diese prüfen die eingereichten Informationen und ermitteln den spezifischen Unterstützungsbedarf des Klienten. Hierbei werden möglicherweise weitere Unterlagen oder Nachweise angefordert.
  • Prüfung des Antrags: Das zuständige Amt prüft den Antrag und die Bedarfsermittlung auf Grundlage der vorgelegten Informationen. Es kann sein, dass zusätzliche Informationen angefordert werden, um den Antrag vollständig zu bearbeiten.
  • Bewilligung der Assistenz: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Freizeitassistenz offiziell bewilligt. Die Klienten können nun die Unterstützung in Anspruch nehmen und ihre Freizeitaktivitäten mit der erforderlichen Assistenz genießen.

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