Wo Entlastung spürbar wird

Familienentlastende Dienste nach SGB IX

Unsere familienentlastenden Dienste bieten Unterstützung für Familien, die Angehörige mit Behinderungen betreuen. Der Schwerpunkt dieser Leistung liegt auf der Unterstützung der leistungsberechtigten Person, um ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.

Familienentlastende Dienste nach SGB IX

Kernpunkte des Familienentlastenden Dienstes

Wir haben Ihnen den Prozess des Antrages in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.

1. Antrag stellen

Formlosen Antrag über unsere Homepage einreichen

2. Kostenzusage einholen

Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Ämter abwarten

3. Betreuungszeiten abstimmen

Vereinbarung der benötigten Betreuungszeiten und -details mit uns

4. Start der Unterstützung

Beginn der Entlastungsleistungen gemäß den vereinbarten Zeiten

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Was ist der Familienentlastende Dienst (FeD)?

Der Familienentlastende Dienst (FeD) gemäß SGB IX bietet gezielte Unterstützung für Familien, die ein Kind oder einen Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen betreuen. Die Leistung zielt dabei direkt auf die leistungsberechtigte Person, also die Person mit Beeinträchtigung, ab. Ziel des Dienstes ist es, die Familien zu entlasten, indem temporäre oder regelmäßige Hilfe im Alltag bereitgestellt wird. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie z. B. durch die Betreuung der beeinträchtigten Person, Unterstützung bei Haushaltsaufgaben oder Begleitung zu Terminen.

Wer hat Anspruch auf den Familienentlastenden Dienst?

Anspruch auf den Familienentlastenden Dienst haben Familien, die ein Kind oder einen Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen betreuen. Dies umfasst sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen, die eine zusätzliche Unterstützung im Alltag erfordern. Die genauen Anspruchsbedingungen können je nach individueller Situation und geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren.

Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung des Familienentlastenden Dienstes?

  • Antragstellung: Der erste Schritt zur Beantragung des Familienentlastenden Dienstes ist die Einreichung eines formlosen Antrags. Sie können diesen Antrag direkt über unsere stellen. Der Antrag gibt einen Überblick über die benötigte Unterstützung und die spezifischen Bedürfnisse der leistungsberechtigten Person.
  • Bedarfsermittlung: Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bedarfsermittlung durch die Kostenträger, also die zuständigen Ämter. Diese prüfen die eingereichten Informationen und ermitteln den spezifischen Unterstützungsbedarf der leistungsberechtigten Person. Möglicherweise werden zusätzliche Unterlagen oder Nachweise angefordert.
  • Prüfung des Antrags: Das zuständige Amt prüft den Antrag und die Bedarfsermittlung auf Grundlage der vorgelegten Informationen. Es kann sein, dass zusätzliche Informationen angefordert werden, um den Antrag vollständig zu bearbeiten.
  • Bewilligung der Unterstützung: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Unterstützung durch den Familienentlastenden Dienst offiziell bewilligt. Die vereinbarten Entlastungsleistungen können nun in Anspruch genommen werden, um die Familie zu entlasten.

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