Unsere familienentlastenden Dienste bieten Unterstützung für Familien, die Angehörige mit Behinderungen betreuen. Der Schwerpunkt dieser Leistung liegt auf der Unterstützung der leistungsberechtigten Person, um ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Wir haben Ihnen den Prozess des Antrages in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.
Formlosen Antrag über unsere Homepage einreichen
Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Ämter abwarten
Vereinbarung der benötigten Betreuungszeiten und -details mit uns
Beginn der Entlastungsleistungen gemäß den vereinbarten Zeiten
Der Familienentlastende Dienst (FeD) gemäß SGB IX bietet gezielte Unterstützung für Familien, die ein Kind oder einen Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen betreuen. Die Leistung zielt dabei direkt auf die leistungsberechtigte Person, also die Person mit Beeinträchtigung, ab. Ziel des Dienstes ist es, die Familien zu entlasten, indem temporäre oder regelmäßige Hilfe im Alltag bereitgestellt wird. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie z. B. durch die Betreuung der beeinträchtigten Person, Unterstützung bei Haushaltsaufgaben oder Begleitung zu Terminen.
Anspruch auf den Familienentlastenden Dienst haben Familien, die ein Kind oder einen Angehörigen mit besonderen Bedürfnissen betreuen. Dies umfasst sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen, die eine zusätzliche Unterstützung im Alltag erfordern. Die genauen Anspruchsbedingungen können je nach individueller Situation und geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren.