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Schulassistenz bei VitaHILFE

Unsere Schulassistenten unterstützen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen im schulischen Alltag. Sie helfen bei der Bewältigung von Aufgaben, der Nutzung von Hilfsmitteln und der sozialen Integration.

Schulassistenz bei VitaHILFE

Kernpunkte der Schulassistenz

Wir haben Ihnen den Prozess des Antrages in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.

1. Antrag stellen

Formlosen Antrag über unsere Homepage einreichen

2. Kostenzusage einholen

Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Ämter abwarten

3. Assistenz gemäß Stundenplan

Unterstützung erfolgt nach dem Stundenplan des Schülers, inklusive ggf. Schulwegbegleitung

4. Start der Unterstützung

Beginn der Schulassistenz gemäß dem Stundenplan

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Was ist Schulassistenz?

Schulassistenz gemäß SGB VIII und SGB IX bietet gezielte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen während des Schulalltags. Diese Unterstützung zielt direkt auf die leistungsberechtigte Person ab, also das Kind oder den Jugendlichen mit Beeinträchtigung. Der Dienst hilft dabei, die schulische Integration zu verbessern, indem individuelle Assistenz bereitgestellt wird. Dies kann Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, Begleitung im Unterricht oder Hilfestellung bei der Kommunikation und sozialen Interaktion umfassen.

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?

Anspruch auf Schulassistenz haben Schüler, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder emotionalen Beeinträchtigungen zusätzliche Unterstützung im Schulalltag benötigen. Die genauen Anspruchsbedingungen können je nach individueller Situation und geltenden gesetzlichen Bestimmungen variieren.

Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung der Schulassistenz?

  • Antragstellung: Der erste Schritt zur Beantragung der Schulassistenz ist die Einreichung eines formlosen Antrags. Sie können diesen Antrag direkt über unsere Homepage stellen. Der Antrag gibt einen Überblick über die benötigte Unterstützung und die spezifischen Bedürfnisse des Schülers.
  • Bedarfsermittlung: Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bedarfsermittlung durch die Kostenträger, also die zuständigen Ämter. Diese prüfen die eingereichten Informationen und ermitteln den spezifischen Unterstützungsbedarf des Schülers. Möglicherweise werden zusätzliche Unterlagen oder Nachweise angefordert.
  • Prüfung des Antrags: Das zuständige Amt prüft den Antrag und die Bedarfsermittlung auf Grundlage der vorgelegten Informationen. Es kann sein, dass zusätzliche Informationen angefordert werden, um den Antrag vollständig zu bearbeiten.
  • Bewilligung der Assistenz: Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung des Antrags wird die Schulassistenz offiziell bewilligt. Die Unterstützung wird in der Regel gemäß dem Stundenplan des Schülers geleistet. Falls auch eine Schulwegbegleitung genehmigt ist, übernehmen wir auch diese Begleitung.

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