Wo Familien neuen Halt finden

Sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII

Unsere sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in schwierigen Lebenssituationen. Unsere Fachkräfte helfen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und fördern die Erziehungsfähigkeit der Eltern.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII

Kernpunkte der sozialpädagogische Familienhilfe

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen in den folgenden vier Stichpunkten zusammengefasst. Damit behalten Sie den Überblick.

Zielgerichtete Hilfe

Maßgeschneiderte Unterstützung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen Ihrer Familie abgestimmt ist

Hilfeplanung

Gemeinsame Zielsetzung und regelmäßige Überprüfung der Fortschritte in Gesprächen mit dem Jugendamt und unseren Fachkräften

Erfahrene Unterstützung

Qualifizierte und erfahrene Fachkräfte von der VitaHILFE, die Ihnen während der gesamten Hilfezeit zur Seite stehen

Klarer Abschluss

Dokumentation der Ergebnisse und ein Abschlussgespräch zur Evaluation und Beendigung der Hilfe.

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Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gemäß SGB VIII unterstützt Familien, die bei der Erziehung oder im Alltag Herausforderungen haben. Unser Ziel bei der VitaHILFE ist es, die Familienstruktur zu stärken und die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern, um eine langfristige Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen.

Wie funktioniert das Verfahren zur Beantragung der SPFH?

  • Aufnahme: Das Jugendamt übermittelt uns eine anonymisierte Fallvorlage mit allen relevanten Informationen zur Ausgangslage der Familie. Wir prüfen die Vorlage und unsere personellen Kapazitäten. Innerhalb von zwei Tagen erhalten Sie von uns eine Rückmeldung mit einem Vorschlag für eine geeignete Fachkraft und einen möglichen Starttermin.
  • Hilfeplanung: Nach der Genehmigung durch das Jugendamt führen wir ein Aufnahmegespräch durch, das gleichzeitig als erstes Hilfeplangespräch dient. In diesem Gespräch legt die fallführende Fachkraft des Jugendamtes die vereinbarten Ziele vor und bespricht sie gemeinsam mit allen Beteiligten, einschließlich der Familie und unserer Fachkraft. Diese Ziele werden mindestens einmal jährlich in weiteren Hilfeplangesprächen überprüft und bei Bedarf angepasst. Wir erstellen Berichte über den Fortschritt, die dem Jugendamt vor den Hilfeplangesprächen vorgelegt werden.
  • Durchführung: Wir leisten die vereinbarte sozialpädagogische Unterstützung und dokumentieren die Fortschritte. Bei Krisen oder besonderen Herausforderungen arbeiten wir eng mit dem Jugendamt zusammen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Beendigung: Die Beendigung der SPFH erfolgt formell durch das Jugendamt gemäß dem Hilfeplan. Wir führen ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten und erstellen einen Abschlussbericht, der dem Jugendamt rechtzeitig übermittelt wird. Bei unplanmäßigen Beendigungen streben wir ebenfalls ein Abschlussgespräch an und informieren das Jugendamt frühzeitig.

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